Ansuchen um Freistellung

Auf Ansuchen der Schülerin/des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten kann für einzelne Stunden bis zu einem Tag der Klassenvorstand, darüber hinaus die Direktorin die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht aus wichtigen Gründen erteilen. (§ 45 SchUG)

Für eine Freistellung, die länger als einen Tag dauert, ist das Formular für eine Freistellung auszufüllen und im Sekretariat abzugeben. (siehe auch Downloads)